Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von PS Fire

Version 1.0 · Stand: 09/2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der Softwareanwendung PS Fire (nachfolgend „App" oder „Software"), die von Philipp Schmöller, Einzelunternehmen, handelnd unter „ArcticDevelopment", Römerstraße 11, 85247 Schwabhausen (nachfolgend „Anbieter") bereitgestellt wird.

(2) Vertragspartner des Anbieters ist ausschließlich die Organisation (z. B. Feuerwehr, Hilfsorganisation, Kommune, Verein oder Unternehmen), die PS Fire zur Verwaltung ihrer Geräte, Materialien und Mitglieder einsetzt (nachfolgend „Kunde"). Einzelne Personen, die von einem Administrator des Kunden als Nutzer angelegt werden (nachfolgend „Nutzer"), werden nicht selbst Vertragspartner des Anbieters, sondern nutzen die App im Rahmen des Vertrages zwischen Anbieter und Kunde.

(3) Der Kunde handelt bei Abschluss und Durchführung dieses Vertrages nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Die App wird nicht an Verbraucher angeboten.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung (aktuell Version 1.0). Der Kunde stimmt ihnen bei der Registrierung ausdrücklich zu. Der Anbieter dokumentiert Zeitpunkt und Version der Zustimmung.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden PS Fire als webbasierte Anwendung sowie als App für Android, iOS, macOS, Windows und Web zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.

(2) PS Fire dient der Verwaltung und Dokumentation von Geräten und Materialien, insbesondere der Erfassung von Wartungs-, Prüf- und Ablaufterminen sowie der Verwaltung von Einheiten, Mitgliedern und Nutzerrollen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung in der App.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der App weiterzuentwickeln, zu ändern oder anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Kernnutzen der App nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist in Textform mitgeteilt.

(4) Ein Anspruch auf Herstellung oder Beibehaltung einzelner Funktionen besteht nicht, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.


§ 3 Zweckbestimmung, Grenzen der Anwendung und Eigenverantwortung des Kunden

Diese Regelung beschreibt den vereinbarten Leistungsinhalt und die Grenzen der Zweckbestimmung von PS Fire. Sie ist keine Haftungsbeschränkung, sondern legt fest, was der Anbieter schuldet und was nicht: Geschuldet ist das Erfassen, Speichern und Anzeigen der vom Kunden eingegebenen Termine und Daten. Nicht geschuldet ist eine darüber hinausgehende aktive Überwachung oder eine rechtliche, fachliche oder sonstige Compliance-Bewertung dieser Daten oder der zugrunde liegenden Prüf- und Wartungspflichten des Kunden.

(1) PS Fire ist ein Hilfsmittel, kein Ersatz für die vorgeschriebene Dokumentation.
PS Fire unterstützt den Kunden bei der Organisation von Prüf-, Wartungs- und Ablaufterminen. Die Software ersetzt nicht die dem Kunden obliegende ordnungsgemäße Geräte- und Prüfdokumentation nach den einschlägigen gesetzlichen, behördlichen, unfallverhütungs- und normenrechtlichen Vorgaben (z. B. DGUV-Vorschriften, Prüf- und Wartungsnormen, landesrechtliche Regelungen). Der Kunde bleibt uneingeschränkt verpflichtet, diese Dokumentation eigenständig und in der jeweils vorgeschriebenen Form zu führen und aufzubewahren.

(2) PS Fire ist kein Alarmierungssystem.
PS Fire ist nicht dazu bestimmt und nicht dafür geeignet, Einsatzkräfte im Einsatz- oder Gefahrenfall zu alarmieren. Die App ersetzt keine behördlichen, betrieblichen oder sonstigen Alarmierungs- und Meldewege. Der Kunde wird PS Fire nicht für einsatzkritische oder sicherheitskritische Zwecke einsetzen.

(3) Keine Zusicherung zur Fristenüberwachung.
Die Verantwortung für die Überwachung und Einhaltung sämtlicher Prüf-, Wartungs- und Ablauffristen liegt ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter schuldet keine Fristenüberwachung, keine Prüfung der vom Kunden erfassten Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und keine rechtliche oder fachliche Bewertung von Prüfintervallen. Der Kunde hat unabhängig von PS Fire eigene organisatorische Maßnahmen zur Fristenüberwachung vorzuhalten.

(4) Richtigkeit der Daten.
Die in PS Fire verarbeiteten Inhalte werden ausschließlich vom Kunden und seinen Nutzern eingegeben. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

(5) Datensicherung durch den Kunden.
Der Anbieter erstellt Sicherungskopien im Rahmen des Systembetriebs. Diese dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems, nicht der individuellen Datenwiederherstellung für einzelne Kunden. Der Kunde ist gehalten, seine Daten in regelmäßigen Abständen über die von der App bereitgestellte Exportfunktion zu sichern.


§ 4 Benachrichtigungen

(1) PS Fire kann Benachrichtigungen über anstehende Prüfungen, Wartungsfristen und Ablauftermine per Push-Nachricht und/oder E-Mail versenden. Diese Benachrichtigungen sind eine unverbindliche Zusatzfunktion und ausdrücklich keine Garantie der App.

(2) Der Versand von Benachrichtigungen ist von Diensten Dritter (Push-Dienste der Betriebssystem-Anbieter, E-Mail-Zustellung) sowie von Einstellungen auf dem Endgerät des Nutzers abhängig, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Benachrichtigungen können daher ausbleiben, verspätet, mehrfach oder unvollständig zugestellt werden.

(3) Der Anbieter sagt nicht zu, dass Benachrichtigungen rechtzeitig, vollständig oder überhaupt zugestellt werden. Der Kunde und seine Nutzer dürfen sich nicht auf den Erhalt einer Benachrichtigung verlassen. Der Erhalt oder Nichterhalt einer Benachrichtigung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht nach § 3 Abs. 3.

(4) Für Schäden aus dem Ausbleiben, der verspäteten oder fehlerhaften Zustellung von Benachrichtigungen haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe von § 9.


§ 5 Registrierung, Nutzerkonten und Pflichten des Kunden

(1) Die Nutzung von PS Fire setzt die Registrierung des Kunden und die Anlage von Nutzerkonten voraus. Nutzer werden durch die Administratoren des Kunden angelegt und verwaltet.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend und aktuell sind.

(3) Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch eines Zugangs bestehen.

(4) Der Kunde ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich, als wären es seine eigenen.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die in PS Fire eingestellten Daten – insbesondere personenbezogene Daten seiner Mitglieder – zu verarbeiten, und dass er die betroffenen Personen nach Art. 13, 14 DSGVO informiert hat.

(6) Der Kunde wird die App nicht rechtswidrig nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einstellen, keine Schutzrechte Dritter verletzen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der App beeinträchtigen (z. B. Überlastungsangriffe, automatisiertes Auslesen, Umgehung von Zugangsbeschränkungen oder Nutzungslimits).


§ 6 Nutzungsumfang, Limits und Vergütung

(1) PS Fire wird derzeit unentgeltlich in einer Basisversion bereitgestellt. Die Basisversion ist hinsichtlich der Anzahl der erfassbaren Geräte bzw. Materialien begrenzt; der jeweils geltende Umfang ist in der App ausgewiesen.

(2) Der Anbieter behält sich vor, künftig eine kostenpflichtige Version mit erweitertem Leistungsumfang (insbesondere höheren Limits) anzubieten. Die kostenpflichtige Version wird voraussichtlich als monatlich abrechenbares Abonnement bereitgestellt. Preise, Leistungsumfang und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste, der der Kunde gesondert zustimmt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Limits der unentgeltlichen Basisversion mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform zu ändern. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen. Bereits über dem neuen Limit liegende Datenbestände bleiben lesbar und exportierbar; die Neuanlage weiterer Datensätze kann eingeschränkt werden.

(4) Ein Anspruch auf dauerhafte unentgeltliche Bereitstellung besteht nicht.

(5) Bestehende kostenpflichtige Abonnements können vom Anbieter nur nach den Regelungen der jeweils vereinbarten Preisliste und mit angemessener Ankündigungsfrist sowie unter Einräumung eines Sonderkündigungsrechts geändert werden.


§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung der App, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Eine Verfügbarkeitszusage (Service Level) wird nicht abgegeben und ist nicht Vertragsbestandteil.

(2) Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen, Störungen bei Dritten (Hosting, Netzbetreiber, Push- und E-Mail-Dienste), Angriffe Dritter sowie durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt) eingeschränkt sein oder ausfallen.

(3) Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab in geeigneter Form an; eine Pflicht zur Vorankündigung besteht nicht.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 9.


§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die App im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen.

(2) Sämtliche Rechte an der Software, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung, ihren Datenbanken sowie an Marken und Kennzeichen verbleiben beim Anbieter. Ein weitergehendes Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Verwertungsrecht wird nicht eingeräumt.

(3) Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Daten. Der Anbieter erhält lediglich das Recht, diese Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verarbeiten.


§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Solange die App unentgeltlich bereitgestellt wird, haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die unentgeltliche Überlassung (§§ 521, 599 BGB) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 1 zweiter bis vierter Spiegelstrich bleiben unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde entgegen § 3 Abs. 1 bis 3 seiner eigenen Dokumentations- und Fristenüberwachungspflicht nicht nachgekommen ist oder PS Fire entgegen § 3 Abs. 2 für einsatz- oder sicherheitskritische Zwecke eingesetzt hat, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB) ist stets zu berücksichtigen.

(7) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über eingetretene oder drohende Schäden zu informieren und ihm Gelegenheit zur Schadensminderung zu geben.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§ 10 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Kunden oder seinen Nutzern eingestellte Inhalte oder wegen einer vertragswidrigen Nutzung der App geltend machen, und erstattet dem Anbieter die insoweit erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung des Anbieters wird angemessen berücksichtigt.


§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere Mitglieder- und Einheitsdaten –, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

(3) Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.


§ 12 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Der Vertrag über die unentgeltliche Basisversion wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.

(2) Für kostenpflichtige Abonnements gelten die in der jeweiligen Preisliste vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Ist nichts anderes vereinbart, läuft das Abonnement monatlich und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang eines Nutzers oder das gesamte Kundenkonto (Organisationskonto) vorübergehend zu sperren oder in der Funktion einzuschränken, wenn tatsächliche Anhaltspunkte den hinreichenden Verdacht begründen, dass

a) der Kunde oder ein Nutzer in nicht unerheblicher Weise gegen diese AGB verstößt,
b) die App rechtswidrig, betrügerisch oder zur Vorbereitung oder Begehung einer Straftat genutzt wird oder werden soll,
c) durch die Nutzung Rechte Dritter, insbesondere Datenschutzrechte, verletzt werden, oder
d) die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der App, anderer Kundenkonten oder der IT-Infrastruktur des Anbieters gefährdet wird.

Bloße Vermutungen ohne tatsächliche Anhaltspunkte genügen nicht.

(5) Vor einer Sperrung nach Absatz 4 gibt der Anbieter dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme. Ist dies wegen Dringlichkeit (insbesondere bei akuter Sicherheitsgefahr, Verdacht auf eine Straftat oder drohendem weiteren Schaden) nicht zumutbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich nach der Sperrung über die Sperrung und deren Gründe – soweit deren Offenlegung nicht gesetzlichen Vorgaben widerspricht – und gibt ihm Gelegenheit zur nachträglichen Stellungnahme. Der Anbieter entscheidet auf dieser Grundlage über Fortdauer oder Aufhebung der Sperrung.

(6) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der sie rechtfertigende Grund entfällt. Bestätigt sich der Verdacht oder liegt ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß vor, kann der Anbieter zusätzlich das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen (Absatz 3). Erweist sich eine Sperrung nachträglich als unberechtigt, bleibt § 9 unberührt.

(7) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit zum Export seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages gelöscht.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb der unentgeltlichen Basisversion mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten einzustellen. Für den Datenexport gilt Absatz 7 entsprechend.


§ 13 Änderung dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder geänderte Leistungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Ausgenommen von dieser Änderungsbefugnis sind die Leistungsbeschreibung (§ 2), die Vergütungsregelungen (§ 6), die Haftungsregelungen (§ 9) sowie die Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelungen (§ 14); Änderungen dieser Regelungen bedürfen der gesonderten Zustimmung des Kunden.

(2) Der Anbieter teilt dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mit und weist ihn dabei gesondert auf die geplanten Änderungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden der Änderung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Beiden Parteien steht in diesem Fall ein Recht zur ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zu.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geht in datenschutzrechtlichen Fragen der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.